1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Amagoo Deutschland GmbH erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese
sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern abschließen. Sie
gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote und entfalten
spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung Geltung.
2. Entgegenstehende oder diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende oder
diesen ergänzenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsinhalt.
3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. Sofern der Auftraggeber nicht zu diesem Personenkreis gehört,
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1. Die Angebote der Amagoo Deutschland GmbH sind stets freibleibend und
unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder
eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Sie haben eine Gültigkeit von maximal 30 Tagen.
2. Verträge kommen allein durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch
Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Muster, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur
ungefähr und annähernd und nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird. Sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie
erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
4. Die Amagoo Deutschland GmbH behält sich das Eigentum sowie das Urheberrecht an
allen von ihren abgegebenen Angeboten oder Kostenvoranschlägen sowie dem
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Muster, Abbildungen, Kataloge,
Modelle und anderen Unterlagen und Hilfsmittel vor. Ohne ausdrückliche Zustimmung
dürfen diese Gegenstände weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich gemacht
werden, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte genutzt oder vervielfältigt werden.
5. Der Auftraggeber hat auf Verlangen der Amagoo Deutschland GmbH diese
Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu
vernichten. wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr
benötigt werden, oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrags führen.
6. Die Amagoo Deutschland GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung
des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber
kann die Zustimmung verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.